Das Land Schleswig-Holstein hat am 17. Mai eine neue Verordnung erlassen, die bis zum 07. Juni gültig ist. Weiterhin gilt die Kontaktbeschränkung und zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten. Dies gilt auch für Wettkämpfe.
Hier der Link zur Verordnung.
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