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GWA

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Gerd Prien, der Vorstandssitzende der German Windsurfing Association (GWA) meldet sich zu Wort:


Liebe Mitglieder und Regattateilnehmer,

die regattafreie Zeit Ende 2022/Anfang 2023 war durchaus turbulent.

Auf der einen Seite hatten wir die Mitgliederversammlung mit dem Beschluss, in 2023 keine Materialveränderungen und Formate im DWC vorzunehmen. Auf der anderen Seite gab es international Veränderungen bei den Material- und Formatbestimmungen, die auch unmittelbar Einfluss auf die nationale Regattaserie nehmen. Das hat zu dem aktuellen Regatta-Kalender geführt, der wiederum im Kreis der GWA-Mitglieder unterschiedliche Diskussionen ausgelöst hat. Die einen freuten sich, dass ein only-Fin-Format angeboten wird, die anderen erkannten eine vermeintliche Ignoranz gegenüber der Beschlussfassung.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, die bestehenden Irritationen aufzulösen und aufzuzeigen, dass die GWA nicht so selbstbestimmt ist, wie offensichtlich geglaubt wird.

Natürlich wollen wir dem Wunsch der Mitglieder entsprechen und das steht auch ganz oben auf unserer Prioritätenliste und ist auch Aufgabe der Vereinsführung. Andererseits befinden wir uns als Klassenvereinigung in einem nationalen und internationalen Verbund mit dem jeweiligen Regelrahmen. Diesem müssen wir ebenso entsprechen und gerecht werden.

Sicher ein Spagat, der nicht immer einfach ist. Dennoch versuchen wir, allem bestmöglich gerecht zu werden.


Ausgangssituation:


Auf der Mitgliederversammlung 2022 wurde durch die Mitglieder beschlossen, in der Regattaserie des Deutschen Windsurfcups im Jahr 2023 keine Materialänderungen nach dem aktuell geltenden IFCA-Reglement einzuführen und die bisher bestehenden Materialregelungen im DWC beizubehalten. Diesem Beschluss wird in der Regattasaison 2023 gefolgt.


Parallel dazu werden im Deutschen Windsurf Cup auch die Formate Fin-Only (Slalom) und Formula-Foil angeboten. Wesentlich ist, dass es sich hierbei um Zusatz-Formate handelt und der Beschlussfassung nicht widersprechen.

Als Klassenvereinigung und Mitglied in den internationalen Organisationen muss die GWA alle betreuten Formate in Form von Regatten mit den durchführenden Vereinen bedienen.

Da das „Open“-Format ab dem Jahr 2023 eine nationale Stand-Alone-Lösung darstellt, ergibt sich für die GWA die Notwendigkeit, parallel die erforderlichen Angebote zu schaffen.

Aktuell ließ sich die Situation nur durch eine Hybrid-Lösung regeln, um allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Hierbei ist Voraussetzung, dass alle Formate, abhängig von den jeweiligen Windbedingungen, gleichberechtigt zu berücksichtigen sind.

Verantwortlich hierfür ist der jeweilig durchführende Verein. Dieser Prozess wird durch die GWA begleitet und auch beeinflusst.


Anzumerken ist, dass die GWA und Choppy Water sich, abweichend von der geltenden Vereinbarung, darauf verständigt haben, dass ab dem Jahr 2023 alle Vereine, die dem DSV angeschlossen sind, Ranglistenregatten als Vereinsregatten in den von der GWA betreuten Formaten durchführen können. Die Beteiligung der Fa. Choppy Water ist dafür nicht zwingende Voraussetzung. Die GWA hofft an dieser Stelle, ein größeres Interesse bei allen Beteiligten zu erreichen und den Shortboard-Bereich zu stärken.

Diese Regatten sind bei der GWA zu beantragen.


Nachfolgend wird noch einmal das System, in welches die GWA eingebunden ist, dargestellt.



Was ist und macht die GWA?


Zunächst einmal ist die GWA ein Verein im klassischem Sinne und unterliegt der Regularien des Vereinsrechts. Für die Mitglieder spiegelt sich das im Wesentlichen in den abzuhaltenden Mitgliederversammlungen wider. Hier werden Beschlüsse der Mitglieder gefasst, die der Vorstand im rechtlichen Rahmen umzusetzen hat.


Die Aufgaben eines klassischen Vereins werden aber durch die 2. und entscheidende Rolle der GWA als Klassenvereinigung für den Bereich Shortboard begrenzt und und nehmen die dominante Rolle des Vereins ein.

Um die Aufgaben einer Klassenvereinigung wahrzunehmen, ist die Vereinsgründung Voraussetzung.

Hier schließt sich quasi der Kreis als Verein und Klassenvereinigung und definiert auch den Handlungsrahmen des Vereins.


Die GWA hat sich dem Deutschen Seglerverband (DSV) angeschlossen und wurde durch diesen als Klassenvereinigung „Shortboard“ anerkannt. Damit unterliegt die GWA dem Reglement des DSV und hat in diesem Rahmen zu handeln.l

Darüber hinaus ist die GWA international durch die IWA (International Windsurfing Association), IFCA (International Funboard Class Association) und IFWC (International Formula Windsurfing Class) anerkannt und als stimmberechtigtes Mitglied registriert.

Auch hier unterliegt die GWA dem Reglement der Verbände.

Es zeigt sich also, dass die GWA sich in einem nationalen und internationalen Verbund bewegt und nicht uneingeschränkt selbstbestimmt handeln kann.



Die Aufgaben der GWA als Klassenvereinigung


Die GWA ist die zuständige Klassenvereinigung „Shortboard“ im DSV.

D.h., die GWA ist eingebunden in das weltweite System des Windsurfens, bestehend aus:

IWA mit DSV, IFCA, IFWC. Für die genannten Verbände ist die GWA der anerkannte Anprechpartner für den nationalen Shortboardbereich und stimmberechtigtes Mitglied.


Bezogen auf nationale Events ergibt sich aus dem DSV-Reglement nachfolgendes Prozedere:


Dem DSV-angehörige Vereine, die eine Ranglistenregatta durchführen möchten, stellen bei der GWA den Antrag auf Durchführung einer Ranglistenregatta.

Die GWA prüft und entscheidet, ob der Verein befähigt ist, eine entsprechende Regatta durchzuführen und ob der Terminwunsch in das Gesamtgefüge der Regatten passt.

Dann erfolgt eine Zusage (Genehmigung) oder Absage für die beantragte Regatta und vergibt entsprechende Ranglistenfaktoren.

Die GWA ist dann lediglich mit in der Verantwortung für die ordnungsgemäße und regelgerechte Durchführung. Die Kernverantwortung liegt aber beim durchführenden Verein. Die GWA kann nicht bestimmen, wie und in welchem Ausmaß ein Verein eine Ranglistenregatta durchführt.

Die grundsätzlichen Aufgaben einer KV ergeben sich aus Punkt 3 der Ordnungsvorschriften des DSV (Seite 18 der OV). Die GWA (als KV) ist als eingetragener Verein rechtlich eigenständig, unterliegt aber dem Reglement des DSV. Darüber hinaus kann die GWA nicht eigenständig Regatten ausrichten, da sie im DSV als Klassenvereinigung und nicht als angeschlossener Verein geführt wird.


An dieser Stelle sei also angemerkt, dass die Rechte und Möglichkeiten der (u.a.) GWA als KV eingeschränkt sind.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass die GWA die betreuten Formate zu bedienen hat. Das heißt, die GWA muss sich um die Durchführung der verschiedenen Formate mit dem DSV angeschlossenen Vereinen bemühen. Hier reicht es nicht, darauf zu warten, dass Vereine bei der GWA ihr Interesse bekunden, sondern viel mehr, dass die GWA auch proaktiv für Regatten werben muss. Dieses gilt natürlich ebenso auf internationaler Ebene.

Nimmt die GWA diese Aufgaben in der beschriebenen Form nicht war, würde sie ihre Rechte als Klassenvereinigung verlieren.



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