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GWA legt Mindestteilnehmerzahl für Ranglistenregatten fest




Die German Windsurfing Association (GWA) ist National Class Association (NCA) der International Funboard Class Association (IFCA) in Deutschland. Sie ist als Klassenvereinigung außerordentliches Mitglied des Deutschen Segler-Verbandes (DSV).


Der DSV hat zu Beginn dieses Jahres neue Ordnungen für Regatten veröffentlicht. Diese teilen den Klassenvereinigungen Aufgaben und Verantwortungen zu.


Die German Windsurfing Association legt die Rahmenbedingungen für Ranglistenregatten in ihrem Zuständigkeitsbereich fest und führt die Ranglisten. Entsprechend der Ranglistenordnung (RO) der Ordnungen für Regatten ist es darüber hinaus ihre Aufgabe, die Mindestteilnehmerzahl für eine Ranglistenregatta festzulegen.


Für ihren Zuständigkeitsbereich hat die German Windsurfing Association die Mindestteilnehmerzahl für Ranglistenregatten auf fünf (5) Teilnehmer festgelegt.


Sollten weniger als fünf (5) Teilnehmer an einer Ranglistenregatta teilnehmen, so gehen aus dieser Regatta keine Wertungen in die Rangliste ein.

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